Corporate Publications | Juli 2019
Überraschung im Verpackungsgesetz: Private Schiedsverfahren zur Streitlösung!
Wenn großvolumige Stoffströme im Abfallsektor bewegt werden, geht es um viel und regelmäßig um viel Geld.
Der Gewinn oder Verlust eines großen Abfallliefervertrages macht für den betroffenen Entsorger einen erheblichen wirtschaftlichen Unterschied. Wenig überraschend wird daher oftmals gestritten: Über Laufzeiten, Preise und Preisanpassungen, Bring-or-Pay und natürlich auch über die zutreffende Vergabe solcher Verträge. Langjährige Gerichtsverfahren kommen nicht selten vor.
Im Rahmen des am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Gesetzes über das "Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen" (Verpackungsgesetz - VerpackG) hat sich der Gesetzgeber nunmehr für einen überraschenden Weg entschieden: Private Schiedsverfahren zur Streitlösung!
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