DER BETRIEB
Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US Data Privacy Framework
– Endlich Rechtssicherheit für transatlantische Datentransfers? –

Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US Data Privacy Framework

– Endlich Rechtssicherheit für transatlantische Datentransfers? –

RA Dr. Henrik Hanßen

Datentransfers in die USA gehören nicht erst seit Geltung der DSGVO zu den größten Herausforderungen bei der Datenschutz-Compliance. Knapp drei Jahre nach der Ungültigerklärung des „Privacy Shields“ durch den EuGH hat die EU-Kommission am 10.07.2023 einen neuen Angemessenheitsbeschluss erlassen. Sei es die Nutzung von US-Cloud-Diensten oder der konzerninterne transatlantische Austausch von Beschäftigten- und Kundendaten – mit dem sog. „EU-US Data Privacy Framework“ soll die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Empfänger in den USA datenschutzrechtlich wieder erleichtert werden. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den neuen Angemessenheitsbeschluss und seine Bedeutung für Unternehmen mit konkreten Handlungsempfehlungen.

Inhaltsübersicht

  • I. Aller guten Dinge sind drei: Neuer Angemessenheitsbeschluss für US-Datentransfers
  • II. Ausgangspunkt: Rechtliche Anforderungen an Datenübermittlungen in die USA
    • 1. Angemessenheitsbeschluss als rechtliche Grundlage
    • 2.