Artikel und Handbücher | Arbeit und Arbeitsrecht | Dezember 2019
Kündigung des der Geschäftsführer-Tätigkeit zugrunde liegenden Arbeitsvertrags
Der abberufene Geschäftsführer kann sich (vorerst) weiterhin auf den allgemeinen Kündigungsschutz berufen, solange er im Zeitpunkt der Kündigung seines Arbeitsvertrags nicht mehr Mitglied des Organs der juristischen Person ist.
Lesen Sie dazu mehr von unseren Experten für Arbeitsrecht Justus Frank und Dr. Kerstin Neighbour in Arbeit und Arbeitsrecht, AuA 12/2019, S. 732:
>>>> Kündigung des der GF-Tätigkeit zugrunde liegenden Arbeitsvertrags
PDF herunterladen Zurück zur Übersicht