DER BETRIEB
Die Tätigkeit als Führungskraft – (k)ein Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsvertrags?

Die Tätigkeit als Führungskraft – (k)ein Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsvertrags?

Kommentiert von RA/FAArbR Tobias Darm-Tobaben, B.Sc.

BAG, Urteil vom 01.06.2022 – 7 AZR 151/21

Die Befristung von Arbeitsverträgen kann durch einen Sachgrund gerechtfertigt werden. Die Eigenart der Tätigkeit kann einen solchen Sachgrund darstellen. Mit der Tätigkeit als Führungskraft oder in leitender Position ist jedoch keine befristungstaugliche Eigenart verbunden, sodass eine solche Tätigkeit die Befristung eines Arbeitsvertrags grundsätzlich nicht rechtfertigen kann.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Befristungsabrede. Das beklagte Klinikum ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und gliedert sich u.a. in die nicht-rechtsfähigen Anstalten Campus Kiel und Campus Lübeck, die von der Campusdirektion geleitet werden. Darüber hinaus hat sie als campusübergreifende Zentren ein Radiologie- sowie ein Diagnostikzentrum gebildet. Die Zentren handeln durch die Zentrumsleitung. Die