Artikel und Handbücher | Wirtschaft und Wettbewerb | Oktober 2018
Aussetzung von Kartellschadensersatz-prozessen
Das Landgericht Mainz hat jüngst entschieden, einen Kartellschadensersatzprozess auszusetzen, da im kartellrechtlichen Bußgeldverfahren eine Nichtigkeitsklage vor dem Gericht der Europäischen Union anhängig ist.
Lesen Sie hier die Urteilsanmerkung von Carolin Marx und Dr. Judith Solzbach in "Wirtschaft- und Wettbewerb" Nr. 10, 5.10. 2018:
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