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Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung in 2023

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf zur Anpassung der Grenzwerte für die Sozialversicherung vorgelegt. Nachdem die Werte im vergangenen Jahr stagnierten, steigen die Werte für 2023 wieder deutlich an. Grund hierfür ist der Anstieg der Bruttolöhne. Im Jahr 2021 stiegen die Bruttolöhne in Deutschland gegenüber dem Corona-Krisenjahr 2020 um 3,7 Prozent.

Daraus resultiert, dass die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung auf 7.300 Euro/Monat (2022: 7.050 Euro/Monat) steigt. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 7.100 Euro/Monat (2022: 6.750 Euro/Monat).

 

Auf Basis des Entwurfs stellen sich die maßgeblichen Grenzwerte für das Jahr 2022 wie folgt dar:

 

 

West

Ost

 

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Beitragsbemessungsgrenze: allgemeine Rentenversicherung

 

7.300,00 €

 

87.600,00 €

 

7.100,00 €

 

85.200,00 €

Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche Rentenversicherung

 

8.950,00 €           

 

107.400,00 €         

 

8.700,00 €

 

104.400,00 €

Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenversicherung

7.300,00 €           

87.600,00 €           

7.100,00 €           

85.200,00 €

Versicherungspflichtgrenze: Kranken- und Pflegeversicherung

 

5.550,00 €           

 

66.600,00 €           

 

5.550,00 €           

 

66.600,00 €

Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- und Pflegeversicherung

 

4.987,50 €           

 

59.850,00 €           

 

4.987,50 €           

59.850,00 €

Bezugsgröße in der Sozialversicherung

3.395,00 €*

40.740,00 €*

3.290,00 €*

39.480,00 €*

Vorläufiges Durchschnittsentgelt pro Jahr in der Rentenversicherung

43.142,00 €

Endgültiges Durchschnittsentgelt 2021 in der Rentenversicherung

40.463,00 €

*In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich.

 

Es wird erwartet, dass das Bundeskabinett den Entwurf in Kürze verabschiedet. Nach erforderlicher Zustimmung des Bundesrats treten die neuen Grenzwerte ab 1. Januar 2023 in Kraft.

 

 

Verfasst von Christina Zweck.

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