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SPD, FDP und Grüne haben eine Einigung über den Koalitionsvertrag erzielt. Das am Mittwoch, den 24. November 2021 veröffentlichte Regelwerk bekennt sich zu einem modernen, sozialen und nachhaltigen Staat und enthält konkrete arbeitsrechtliche Vorhaben, die wir nachfolgend kurz zusammenfassen.
SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP haben am Mittwoch, den 24. November 2021 nach kurzer, aber intensiver Beratung eine Einigung über den Koalitionsvertrag erzielt. Mit insgesamt 177 Seiten handelt es sich hierbei um ein ausführliches Regelwerk, das die sog. "Ampelkoalition" unter die Überschrift „Mehr Fortschritt wagen“ gestellt hat.
Die Vereinbarung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der relevanten Parteigremien. SPD und FDP wollen die Zustimmung bei ihren jeweiligen Parteitagen am 4. und 5. Dezember 2021 einholen. Die Grünen werden ab dem 25. November 2021 in einer Urabstimmung ihre Mitglieder befragen.
Bezogen auf die arbeitsrechtliche Agenda der neuen Regierung enthält der Vertragstext neben der Darstellung allgemeiner Ziele wie der gerechten Entlohnung und der Schaffung eines modernen Arbeitsrechts bereits eine Vielzahl recht konkreter arbeitsrechtlicher Vorhaben. Dies sind unter anderem folgende:
Daneben enthält der Koalitionsvertrag eine Vielzahl von Absichtserklärungen, aus denen sich noch keine konkreten Vorhaben ableiten lassen. So möchte sich die Ampelkoalition auch für gute und faire Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie einsetzen und dabei die Initiative der EU-Kommission zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf Plattformen "konstruktiv begleiten". Darüber hinaus soll "unbürokratisch" Rechtssicherheit bei der Beschäftigung von Selbstständigen geschaffen und das betriebliche Eingliederungsmanagement gestärkt werden. Betriebsräte sollen künftig selbst entscheiden können, ob sie analog oder digital arbeiten möchten.
Mit einer detaillierten Auswertung der arbeitsrechtlichen Agenda der neuen Bundesregierung kommen wir in Kürze auf Sie zu.
Verfasst von: Dr. Kerstin Neighbour, Dr. Tim Joppich und Rebecca Reinhardt.