Stellungnahme zum BGH-Urteil über den Sonntagsverkauf von Backwaren

Stellungnahme zum BGH-Urteil über den Sonntagsverkauf von Backwaren

Pressemitteilungen | 17. Oktober 2019

Mit Urteil (I ZR 44/19) vom 17.Oktober 2019 hat der BGH entschieden, dass der Sonntagsverkauf von Backwaren in Bäckereifilialen mit Cafébetrieb grundsätzlich zulässig ist. Denn finde neben dem Verkauf von Backwaren auch der Betrieb eines Cafés statt, in dem Getränke und Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht würden, handele es sich um ein Gaststättengewerbe im Sinne von § 1 Abs. 1 des Gaststättengesetzes. Dem stehe der gleichzeitige Betrieb einer Bäckerei-Verkaufsstelle innerhalb desselben Raumes nicht entgegen.

Dazu eine Einschätzung von Dr. Patrick Fromlowitz, LL.M., Experte für Wettbewerbsrecht und Senior Associate bei Hogan Lovells in Hamburg:

"Das Urteil ist mit Blick auf die Einschätzung der Vorinstanzen grundsätzlich wenig überraschend. Entscheidend war vor allem die Frage, ob es sich bei Brot und unbelegten Brötchen um zubereitete Speisen im Sinne des Gaststättengesetzes handelt. Dies hat der BGH nun bejaht. In der umstrittenen Beschränkung für die Bäckereien wurde schon länger eine Ungleichbehandlung im Verhältnis beispielsweise zu Tankstellen gesehen, die auch an Sonntagen fertiggebackene Waren verkaufen dürfen. Insoweit ist das Urteil aus Sicht der Bäckereibetriebe und im Hinblick auf eine Gleichbehandlung auf dem Markt sicherlich zu begrüßen."