Arbeitsschutz bei Wiederaufnahme des Kantinenbetriebs
Pressemitteilungen
| 20. Mai 2020
Unternehmen haben schnell und effektiv auf die Ausbreitung des Corona-Virus reagiert. Erste Schritte waren dabei oft die Schließung von Gemeinschaftsräumen und Kantinen. Jetzt, da erste Lockerungen erfolgen und die Gesellschaft sich wieder öffnet, muss auch das Arbeitsleben zu einer Form der "neuen Normalität" zurückfinden. Das betrifft insbesondere die Kantinen. Hier müssen Unternehmen und Mitarbeiter einige Spielregeln beachten.
Unser Münchner Experte für Arbeitsrecht Reimo R. Richarz erläutert:
Social-Distancing gilt auch in der Mittagspause
Abstandhalten ist nach wie vor die wichtigste Verhaltensweise, neben häufigem Händewaschen, Mund-Nase-Schutz und möglichst wenig Kontakt mit Oberflächen. Letzteres ist in Kantinen und Pausenräumen besonders schwierig. Zudem geben die Allgemeinverfügungen der Bundesländer zur Lockerung der Beschränkungen für das Gastronomiegewerbe Mindestanforderungen vor, die auch beim Betrieb von Kantinen erfüllt sein müssen. Diese weichen zum Teil stark voneinander ab. Jedes Unternehmen muss daher die bundeslandspezifischen Regelungen im Blick haben.Welche Maßnahmen sind notwendig?
Bereits die Aufteilung und Einrichtung der Räume muss angepasst werden, bevor sie für die Mitarbeiter geöffnet werden. Dazu sollten Unternehmen Folgendes beachten:- Reduzierung der Anzahl von Stühlen und Tischen
- Einhaltung des Mindestabstands von eineinhalb Metern zwischen den Sitzplätzen
- Vermeidung von Warteschlangen an Essensausgabe und Kasse durch Verlängerung der Essensausgabezeiten, gestaffelte Pausenzeiten oder Einführung von Wechselbetrieb/ Schichtarbeit
- Anbringen von Schutzvorrichtungen, wenn das Einhalten des Mindestabstands nicht möglich ist
- Abschaffung von Buffets (welche in vielen Bundesländern untersagt sind)
- Kontaktlose Übergabe von Gegenständen über Bedientheke
- Nutzung durch externe Gäste vermeiden