Einsatz der Corona-Warn-App der Bundesregierung am Arbeitsplatz

Einsatz der Corona-Warn-App der Bundesregierung am Arbeitsplatz

Pressemitteilungen | 19. Juni 2020

Seit kurzem steht in Deutschland die Corona-Warn-App der Bundesregierung zum Download zur Verfügung. Es stellt sich für Arbeitgeber nun die Frage, ob und inwieweit sie die App zur Prävention und zur Umsetzung ihrer Fürsorgepflicht in ihren Betrieben einsetzen können.

Unsere Experten Dr. Tim Gero Joppich und Dr. Martin Pflüger empfehlen:

"Die Möglichkeiten der einseitigen Anordnung der betrieblichen Nutzung der App sind limitiert und bedürfen einer umfassenden Interessenabwägung. Im Regelfall werden Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Nutzung der Corona-Warn-App lediglich empfehlen können. Viel sinnvoller erscheint es daher, auf ein freiwilliges System zu setzen. So kann der Arbeitgeber durch Informationen und Hilfsangebote auf eine freiwillige Nutzung der App hinwirken. Eine Orientierungshilfe dafür bieten die Aussagen der Bundesregierung und des Robert-Koch-Instituts. Darüber hinaus empfiehlt es sich, den Mitarbeitern etwa zu ermöglichen, im Falle einer Risikowarnung zuhause zu bleiben oder – so­weit möglich – von zuhause aus zu arbeiten. Wird die freiwillige Nutzung der Corona-Warn-App auf einem dienstlichen Endgerät gestattet oder empfohlen, sollte zudem in jedem Fall dafür Sorge getragen werden, dass ein datenschutzrechtliches Konzept und verbindliche Richtlinien implementiert werden, um die Verantwortung des Arbeitgebers im Hinblick auf die für den Arbeitgeber (potenziell) einsehbaren Daten des Mitarbeiters, die in der App auf den dienstlichen Endgeräten gespeichert werden, einzuschränken und auszugestalten."

Ausführliche Informationen erhalten Sie im Hogan Lovells Blog:

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