Neues Jahr, neues Glück: Deutschland öffnet zum 1. Januar 2020 den Online-Sportwettenmarkt für private Anbieter

Neues Jahr, neues Glück: Deutschland öffnet zum 1. Januar 2020 den Online-Sportwettenmarkt für private Anbieter

Pressemitteilungen | 13. Dezember 2019

Am 1. Januar 2020 tritt die dritte Änderung des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) in Kraft. Danach erhalten private Betreiber von Online-Sportwettenplattformen die Möglichkeit, eine länderübergreifende Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Online-Sportwetten in Deutschland zu beantragen. Anders als bislang ist die Zahl der Erlaubnisinhaber nicht mehr begrenzt.

Das Antragsverfahren wird ab dem 2. Januar 2020 vor dem Regierungspräsidium Darmstadt durchgeführt. Das Regierungspräsidium bittet interessierte Veranstalter und Vermittler von Online-Sportwetten darum, ihre Erlaubnisanträge bis zum 2. Januar 2020 einzureichen. Nur in diesem Fall könnten die Anträge zeitnah beschieden werden. Unklar ist derzeit noch, wie lange die vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilten Erlaubnisse gültig sein werden. Dies ist abhängig von dem Ausgang der derzeit laufenden Verhandlungen der Bundesländer über eine nochmalige Änderung des GlüStV, welche sich insbesondere mit der Regulierung des Online-Casinospiels befassen soll. 

Dazu eine Einschätzung von unserem Experten für Glücksspielrecht Prof. Dr. Thomas Dünchheim, Leiter Global Regulatory Continental Europe und Leiter der Hogan Lovells Gaming & Gambling Law Initiative:

"Es besteht die Möglichkeit, die bislang geltenden Regelungen zur Laufzeit der Sportwetterlaubnisse zu gegebener Zeit zu ändern und damit die Erlaubnisse zu verlängern. Einzelheiten des weiteren Verfahrens sind noch unklar. Was allerdings eine wesentlich gravierendere Änderung ist, ist der Umstand, dass die Bewerber keinen Sitz in Deutschland haben müssen. Somit wird der Sportwettmarkt erstmalig vollständig für ausländische Anbieter geöffnet. In diesem Fall müssen bei der Beantragung der Erlaubnis eine befugte Person für den amtlichen Schriftverkehr innerhalb Deutschlands genannt und ausreichende Unterlagen und Zulassungsnachweise von ausländischen Behörden, die mit den deutschen amtlichen Unterlagen vergleichbar sind, vorgelegt werden."