Arbeitsschutz bei Wiederaufnahme des Kantinenbetriebs

Arbeitsschutz bei Wiederaufnahme des Kantinenbetriebs

Pressemitteilungen | 20. Mai 2020

Unternehmen haben schnell und effektiv auf die Ausbreitung des Corona-Virus reagiert. Erste Schritte waren dabei oft die Schließung von Gemeinschaftsräumen und Kantinen. Jetzt, da erste Lockerungen erfolgen und die Gesellschaft sich wieder öffnet, muss auch das Arbeitsleben zu einer Form der "neuen Normalität" zurückfinden. Das betrifft insbesondere die Kantinen. Hier müssen Unternehmen und Mitarbeiter einige Spielregeln beachten.


Unser Münchner Experte für Arbeitsrecht Reimo R. Richarz erläutert:

Social-Distancing gilt auch in der Mittagspause

Abstandhalten ist nach wie vor die wichtigste Verhaltensweise, neben häufigem Händewaschen, Mund-Nase-Schutz und möglichst wenig Kontakt mit Oberflächen. Letzteres ist in Kantinen und Pausenräumen besonders schwierig. Zudem geben die Allgemeinverfügungen der Bundesländer zur Lockerung der Beschränkungen für das Gastronomiegewerbe Mindestanforderungen vor, die auch beim Betrieb von Kantinen erfüllt sein müssen. Diese weichen zum Teil stark voneinander ab. Jedes Unternehmen muss daher die bundeslandspezifischen Regelungen im Blick haben.


Welche Maßnahmen sind notwendig?

Bereits die Aufteilung und Einrichtung der Räume muss angepasst werden, bevor sie für die Mitarbeiter geöffnet werden. Dazu sollten Unternehmen Folgendes beachten:
  • Reduzierung der Anzahl von Stühlen und Tischen
  • Einhaltung des Mindestabstands von eineinhalb Metern zwischen den Sitzplätzen
  • Vermeidung von Warteschlangen an Essensausgabe und Kasse durch Verlängerung der Essensausgabezeiten, gestaffelte Pausenzeiten oder Einführung von Wechselbetrieb/ Schichtarbeit
  • Anbringen von Schutzvorrichtungen, wenn das Einhalten des Mindestabstands nicht möglich ist
  • Abschaffung von Buffets (welche in vielen Bundesländern untersagt sind)
  • Kontaktlose Übergabe von Gegenständen über Bedientheke 
  • Nutzung durch externe Gäste vermeiden 


Was gilt für die Kantinenmitarbeiter?

Der Arbeitgeber muss die Kantinenmitarbeiter über Dienstpläne so einteilen, dass sie bei allen Arbeitsschritten den Mindestabstand zueinander und zu den Gästen einhalten können. Ist das nicht möglich, sind die Teams und das Kantinenangebot zu reduzieren. Die Kantinenmitarbeiter müssen zudem darauf achten, sich regelmäßig die Hände zu waschen, wozu der Arbeitgeber Seife, Papierhandtücher und Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen muss. In den meisten Bundesländern müssen Kantinenmitarbeiter bei Gästekontakt einen Mund-und-Nase-Schutz tragen.


Wie umgehen mit gemeinsam genutzten Gegenständen?

Im Kantinenalltag werden Gegenstände von mehreren Personen angefasst, ohne dazwischen gereinigt zu werden. Unter den gegebenen Umständen müssen Unternehmen hier umdenken. Grundsätzlich sollten nur Gegenstände zum Einsatz kommen, die regelmäßig und gründlich desinfiziert werden können. Tische sind nach jeder Benutzung zu reinigen, Besteckkästen sollten nicht mehr zum Einsatz kommen. 


Regeln müssen sich einspielen

Die meisten Mitarbeiter sollten nachvollziehen können, dass die Abstands- und Hygieneregeln notwendig sind. Personen, die sich offensichtlich nicht mit den Hygienevorschriften konform verhalten, sollten darauf aufmerksam gemacht werden. Nur so kann die Sicherheit aller Anwesenden gewährleistet werden. Dabei darf nicht vergessen werden, dass der Mensch ein Gewohnheitstier ist. Im vertrauten Umfeld kann man natürlich in die gewohnten Verhaltensmuster zurückzufallen. Unternehmen sollten daher gut sichtbare Hinweise anbringen, die es den Mitarbeitern erleichtern, die "neue Normalität" zu verinnerlichen.