Pressemitteilungen
Beck'sches Formularbuch Arbeitsrecht – 4., überarbeitete und erweiterte Auflage erschienen
20. Dezember 2021
Senior AssociateMünchen
E-Mail [email protected]hoganlovells.com
Telefon +49 89 290 12 0
SprachenDeutsch, Englisch
PraxisgruppeProzessführung, Schiedsgerichtsbarkeit und Arbeitsrecht
Dr. Katrin Maily berät unsere Mandanten bei allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen im Arbeitsrecht. Im Schwerpunkt berät und begleitet sie nationale und internationale Unternehmen bei Transaktionen und Restrukturierungen hinsichtlich der Projektplanung und Verhandlung mit dem Betriebsrat über Freiwilligenprogramm, Interessenausgleich und Sozialplan.
Darüber hinaus ist Katrin Maily Ansprechpartnerin für betriebsverfassungsrechtliche und alltägliche arbeitsrechtliche Angelegenheiten, wie der Fortgeltung von kollektiven Regelungen nach Betriebsübergang, der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland und der Scheinselbständigkeit. Sie interessiert sich besonders für das Thema New Work und verfügt dazu über weitreichende Erfahrungen.
Katrin Maily studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Bevor sie bei Hogan Lovells tätig wurde, arbeitete sie während ihres Referendariats in internationalen Wirtschaftskanzleien in München und Zürich und neben der Dissertation zu einem arbeitsrechtlichen Thema, die mit einem Dissertationspreis ausgezeichnet wurde, als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht (Prof. Dr. Volker Rieble, Ludwig-Maximilians-Universität München, ZAAR).
Ones to Watch-Auszeichnung für Arbeitsrecht
Best Lawyers™ in Germany
Ausbildung
Dr. iur., Ludwig-Maximilians-Universität München, 2018
Zweites Juristisches Staatsexamen, Oberlandesgericht München, 2015
Erstes Juristisches Staatsexamen, Ludwig-Maximilians-Universität München, 2013
Beratung eines internationalen Versicherungsunternehmens im Rahmen von Betriebsübergängen bei einem konzernweiten Restrukturierungsprojekt.
Beratung eines mittelständischen Unternehmens bei der Harmonisierung von Arbeitsbedingungen nach Betriebsübergang.
Außer- und gerichtliche Vertretung unsrer Mandanten bei arbeitsrechtlichen (Kündigungsrechts-)Streitigkeiten mit Mitarbeitern.
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