Compliance beim Frühstück in München - Update Gifts und Hospitalities - Antikorruption

Hiermit laden wir Sie herzlich zu unserer 'Compliance beim Frühstück' Veranstaltung am Mittwoch, den 10. April 2019 ein.

Einladungen und Aufmerksamkeiten von Unternehmen an Kunden und Geschäftspartner sind aus dem Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken. Dabei ist die Grenze zwischen erlaubter Kontakt- und Kundenpflege, einem Compliance-Verstoß und strafrechtlich relevanter Korruption nicht immer einfach zu bestimmen: Kann die scheinbar harmlose Einladung zum Abendessen bereits den "bösen Schein" korrupten Verhaltens erwecken? In welchem Umfang dürfen Geschenke noch angenommen und verschenkt werden?

In unserer Veranstaltung stellen wir Ihnen aktuelle Rechtsprechung dar. Wir beleuchten, wie die strafrechtlichen Vorschriften durch sie konkretisiert werden und welche Kriterien sie dabei anwendet. Anhand praktischer Beispiele geben wir Ihnen Hinweise, wie Sie in diesem schwierigen Rechtsbereich sicher navigieren können und welche Risiken bestehen.


Bei Interesse an einer Teilnahme wenden Sie sich gerne an Stephanie Küppers.


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