Update Patentrecht in Frankfurt

Wir konzentrieren uns mit formalen, "nicht-technischen" Verteidigungsargumenten auf ein Thema, welches zu Unrecht oft mangelnde Beachtung findet.

Obwohl dieses Thema zumeist ein Schattendasein führt, ist es in unserer forensischen Praxis von ganz erheblicher Bedeutung für Kläger und Beklagte. Zahlreiche Fälle haben bewiesen, dass ein Angriff auf die Aktivlegitimation sowie die Forderung einer Prozesskostensicherheit dem Kläger erhebliche Probleme bereiten können. Selten wird ein Beklagter ein Verfahren ausschließlich auf Grundlage dieser Argumente gewinnen, jedoch binden sie aufseiten des Klägers Ressourcen und führen oft zu einer signifikanten Verzögerung des Rechtstreits. Währenddessen kann der Beklagte seine Nichtigkeitsklage vorantreiben oder den Ablauf des Klagepatents abwarten. Somit ist das Thema nicht nur für Beklagte von Interesse, sondern betrifft gleichsam Patentinhaber, die ihre Schutzrechte durchsetzen möchten. Die Kenntnis der Problematik ermöglicht eine bestmögliche Prozessvorbereitung, sodass zu einem späteren Zeitpunkt aufwändige Diskussionen über die Aktivlegitimation und die Leistung einer Prozesskostensicherheit vermieden werden können.

Darüber hinaus wollen wir mit Ihnen auch wieder einen Blick auf die aktuelle Rechtsprechung werfen. Zu den Themen, die wir beleuchten möchten, gehören die Übertragung von Prioritäts-Rechten, die Frage einer Schutzbereichserweiterung durch Hinzufügung eines Merkmals sowie der Umfang des Rechtsschadensersatzanspruchs. Außerdem haben wir die Entscheidung "Schweinefußboden" im Programm, die neben einem außergewöhnlichen Namen, auch interessante Erkenntnisse zur Abgrenzung von mittelbarer und unmittelbarer Patentverletzung und zum Umfang des Rückrufanspruchs beinhaltet.


Bei Interesse registrieren Sie sich bitte über diesen Link.


Zurück zur Übersicht