Rechtsgebiet

Finanzmarktaufsicht

Finanzdienstleistungen wandeln sich stetig. Neues Verbraucherverhalten führt zu innovativen Technologien im Finanzbereich, die veränderte regulatorische Vorgaben mit sich bringen. Um hier im Wettbewerb die Nase vorn zu haben, benötigen Sie Anwälte, die sich mit den neuesten Entwicklungen auskennen, Gesetzesvorhaben mitgestalten und in die Praxis umsetzen.

Unsere Anwälte beraten weltweit führende Unternehmen der Finanzbranche. Dabei bieten wir Beratung aus einer Hand: von der Produkteinführung mit komplexen regulatorischen Fragestellungen, behördlichen Erlaubnisverfahren bis hin zu Unternehmenskäufen und Portfoliotransaktionen. 

Ob Geschäfts- oder Privatkundenbank, Investmentbank, Asset Management, Finanzmarktinfrastruktur oder FinTech − wir verfügen über die nötige Branchen- und Marktkenntnis. Wir kennen die Besonderheiten der Banken, Asset Manager und Zahlungsdienstleister und beraten zu allen rechtlichen Fragen rund um das anwendbare Aufsichtsrecht im nationalen und internationalen Kontext, Produktbedingungen und Vertrieb, Dokumentation sowie Strukturierung von Bankgeschäften, Finanz- und Zahlungsdienstleistungen. Wir unterstützen außerdem bei der Entwicklung von Risikomanagementstrukturen, der Einrichtung von Corporate Governance-Prozessen und der Erstellung von Vertragsbedingungen für Bankprodukte wie Finanzierungen.

Wir wissen, dass Sie Ihren anspruchsvollen Kunden komplexe aber auch oftmals sehr flexible Lösungen anbieten wollen. Lassen Sie uns dafür gemeinsam die rechtliche Grundlage entwickeln – kreativ und innovativ, damit Sie vom Wandel profitieren.

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