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Public Sector Germany/Öffentliches Recht Deutschland

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Kontakt in Deutschland:
Bernhard Kuhn

Wir betreuen die öffentliche Hand und in- und ausländische Unternehmen im öffentlichen Recht.

Bund, Länder und Kommunen mit ihrer hoheitlichen Tätigkeit oder als bloße Anbieter oder Nachfrager von Waren und Dienstleistungen bilden ein Element des Public Sector. Daneben hat sich der regulierte Bereich der Trinkwasser- und Energieversorgung, der Post-, Telekommunikations- und Verkehrsdienstleistungen, des Rundfunks und der Telemedien, des Gesundheits-, Pflege-, Schul- und Hochschulwesens und der Abfallentsorgung als ein Sektor entwickelt, der unabhängig von der rechtlichen Organisation und Trägerschaft dem öffentlichen Bereich angehört. Häufig stehen Genehmigungsverfahren, die Einhaltung von gesetzlichen Pflichten oder behördliche Anordnungen im Mittelpunkt. Daneben beraten wir zu Amtshaftung und Entschädigung und übernehmen die Prozessvertretung in allen Bereichen, in denen wir beraten. Des Weiteren beraten wir regelmäßig zu allen Fragen in den Bereichen Glücksspielrecht sowie Fernstraßenrecht.